Obwohl seit 2015 die Dauer des Ermittlungsverfahrens auf drei Jahre beschränkt ist, gibt es in Österreich noch immer Verfahren wie Hypo Alpe Adria oder Buwog, die diese Dauer bereits deutlich überschreiten. Über Reformen für Monsterprozesse diskutierten Mathias Preuschl, Partner bei PHH Rechtsanwälte, Eva Marek, Vizepräsidentin des OGH, Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium und Norbert Wess, Partner bei wkk law Rechtsanwälte. Mit dabei rund 100 Gäste aus Justiz und Wirtschaft.