Wer den Schaden hat... Podiumsdiskussion PHH Rechtsanwälte: Cybercrime-Opfer oft doppelt gestraft Immer mehr Unternehmen, Institutionen und Organisationen sind mit Angriffen auf ihre Daten und firmeninternen Informationen konfrontiert. Zuletzt hat es den Online-Giganten Facebook getroffen. Fakt ist, es kann jedes Unternehmen und jede Privatperson treffen. Deshalb gibt es mittlerweile strenge Meldepflichten bei Datenverlust oder Datenklau. Was Betroffene tun müssen und können, darüber diskutierten Mathias Preuschl, Partner bei PHH Rechtsanwälte, Leopold Löschl, Leiter des Cyber Crime Competence Centers im Bundeskriminalamt und Alexander Janda vom Kuratorium für Sicheres Österreich. „Warum eine Bank überfallen, wenn es online leichter und anonymer geht? Das würde ich mich fragen, wenn ich ein Krimineller wäre“, sagt Mathias Preuschl, Cybercrime Experte bei PHH Rechtsanwälte. Tatsächlich nehmen die Cyberdelikte seit Jahren zu, während insgesamt die Strafdelikte laut Kriminalitätsstatistik rückläufig sind. „Ein Hack-Angriff kann wirklich jedes Unternehmen treffen. Die entscheidende Frage ist, wie ein Unternehmen auf einen Angriff reagiert. Sonst drohen unter Umständen neben dem Schaden des Datenverlusts und dem Imageschaden noch eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung“, so Preuschl. Tatsächlich sind die Meldepflichten mit der Datenschutzgrundverordnung entscheidend verschärft worden. Innerhalb von 72 Stunden muss ein betroffenes Unternehmen den Vorfall bei der Datenschutzbehörde melden. Auch betroffene Personen, deren Daten entwendet wurden, sind zu informieren. Ob – wie im Fall von Facebook – eine Nachricht via Newsfeed reicht, darüber diskutierte die Runde eifrig. Fakt ist: Je rascher und kompetenter ein betroffenes Unternehmen reagiert, desto geringer der Schaden. Bild © PHH Rechtsanwälte v.l.n.r.: Mathias Preuschl (PHH Rechtsanwälte), Alexander Janda (Kuratorium Sicheres Österreich) Leopold Löschl (Cyber Crime Competence Center, Bundeskriminalamt)