Heimat Österreich vertraut bei Wohnprojekt auf PHH Rechtsanwälte Neuer Kunde für PHH Rechtsanwälte Das neue Wohnprojekt der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Heimat Österreich befindet sich mitten im 11. Wiener Bezirk, in der Kimmerlgasse 33. Dort entstehen bis Sommer 2020 39 freifinanzierte Eigentumswohnungen. Beim Wohnungsverkauf setzt Bauträger Heimat Österreich erstmals auf die Immobilienexpertise von PHH Rechtsanwälte. Das Immobilien Team rund um PHH Partnerin Julia Fritz erhielt den Auftrag für die Abwicklung der Veräußerungen als Vertragserrichter und Treuhänder. „Wir freuen uns, dass wir die Heimat Österreich als neuen Kunden gewinnen konnten und auf das erste gemeinsame Wohnprojekt“, sagt PHH Partnerin Julia Fritz. Das Wohnhaus in der Kimmerlgasse 33 wird in Niedrigenergiebauweise errichtet und punktet mit seiner ruhigen und dennoch zentralen Lage, mit funktionellen Grundrissen sowie mit hochwertiger Ausstattung. Alle 39 Wohnungen – von den kleinsten mit 55 qm bis zu den größten mit 100 qm Grundfläche – sind mit großzügigen Freiflächen ausgestattet. Je nach Geschoß verfügen die Wohnungen über einen eigenen Garten, Terrasse oder Balkon. Die Fußbodenheizung und die Niedrigenergiebauweise sorgen für ein angenehmes Wohnklima und niedrige Energiekosten. Baubeginn und Verkaufsstart für die Wohnungen sind bereits erfolgt. PHH Rechtsanwälte ist für die Errichtung der Kaufverträge zuständig und agiert als Treuhänder bei der Abwicklung der Veräußerungen. Gemeinnütziger Bauträger Heimat Österreich Das Wohnprojekt Kimmerlgasse ist eines von vielen Wohnhäusern mit Eigentumswohnungen, die Heimat Österreich in Wien, Salzburg und Niederösterreich errichtet. Insgesamt beträgt das durchschnittliche Bauvolumen von 90 Millionen Euro pro Jahr - damit gehört Heimat Österreich zu den größten gemeinnützigen Bauträgern in Österreich. Seit 65 Jahren steht der Bauträger für durchdachte Konzepte, ökologisches Bauen und zeitgemäßes Wohnen zu leistbaren Kosten. Neben Eigentums- und Mietwohnungen ist Heimat Österreich auch Partner von Gemeinden und karitativen Organisationen bei der Errichtung von Sonderprojekten wie Kindergärten, Schulen, Senioren-, Pflege- und Behindertenheime. Bild © PHH Rechtsanwälte