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Wien Wahl: Verband Druck Medien deckt fehlerhafte Impressen auf

28.03.2025 | 1 Bild
Impressum im Wahlkampf
Impressum im Wahlkampf © Verband Druck Medien / Seebacher

Peter Sodoma, Geschäftsführer Verband Druck Medien über Impressumspflicht

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Die heiße Phase des Wahlkampfs hat in Wien begonnen. An vielen Ecken hängt bereits die erste Welle an Plakaten. Allerdings: Nicht alle Parteien weisen ein korrektes Impressum im Sinne des Mediengesetzes auf. Wiederholungstäter ist einmal mehr die FPÖ, die schon bei der letzten Wien Wahl mit einem fehlerhaften Impressum aufgefallen war.

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Die heiße Phase des Wahlkampfs hat in Wien begonnen. An vielen Ecken hängt bereits die erste Welle an Plakaten. Allerdings: Nicht alle Parteien weisen ein korrektes Impressum im Sinne des Mediengesetzes auf. Wiederholungstäter ist einmal mehr die FPÖ, die schon bei der letzten Wien Wahl mit einem fehlerhaften Impressum aufgefallen war.

Seit mittlerweile zehn Jahren nimmt der Verband Druck Medien die Wahlplakate unter die Lupe. Auf dem Prüfstand steht das gesetzlich verpflichtende Impressum, das laut §24 des Mediengesetzes Auskunft über den Medieninhaber, Hersteller sowie den Produktionsort enthalten muss.

Bei der Wien-Wahl gibt es für einige Parteien Punkte-Abzüge. Vor allem die FPÖ als Wiederholungstäter sticht hervor. Auf den Plakaten ist nur der Herausgeber, nicht aber der Hersteller und Produktionsort angegeben. „Wir haben die FPÖ in Wien schon bei der letzten Wien Wahl auf die Impressumspflicht aufmerksam gemacht. Und haben auch diesmal nachgefragt“, sagt Peter Sodoma, Geschäftsführer des Verband Druck Medien. Die FPÖ betont in ihrer Antwort: „Unsere Plakate zur aktuellen Wien-Wahl werden immer in 2120 Wolkersdorf bei der Firma Gerin Druck GmbH gedruckt und stammen somit aus heimischer Produktion.“ Zudem verspricht die FPÖ, „dass auf allen zukünftigen Plakatwellen die Druckerei und der Herstellungsort dem Impressum beigefügt werden“. Auf Nachfrage des Verband Druck Medien bestätigt die Druckerei den Auftrag.

Schlampiger Umgang mit Impressum ist Verwaltungsübertretung
Wer gegen die Auskunftspflicht verstößt, kann nach §27 mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 20.000 Euro belegt werden. Ein fehlerhaftes Impressum ist also mehr als ein Flüchtigkeitsfehler. Der Verband Druck Medien setzt hier vor allem auf Aufklärung. In den meisten Fällen mit Erfolg. Die Neos, die bei der letzten Wien Wahl noch ein fehlerhaftes Impressum hatten, waren diesmal vorbildlich. Die Grünen, die bei der ersten Plakatwelle noch auf den Hersteller vergessen hatten, rüsteten nach. Auch bei den Kleinparteien setzt der Verband Druck Medien auf Aufklärung.

Produktionsort offenlegen
Das Offenlegen des Herstellungsortes ist für den Verband Druck Medien gerade im Wahlkampf wichtig. „Es sagt viel über eine Partei aus, wo sie drucken lässt, etwa wie sie zu regionaler Wertschöpfung steht“, sagt Sodoma. Dass alle im Landtag vertretenen Parteien ihr Wahlplakate in Österreich drucken lassen, findet er ein positives Signal und ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich.

Über die Impressumspflicht
§ 24 des Mediengesetzes bestimmt: „Auf jedem Medienwerk sind der Name oder die Firma des Medieninhabers (Verleger) und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben.“ Als „Hersteller“ definiert das Mediengesetz im § 1: „wer die Massenherstellung von Medienwerken besorgt“. Damit ist im Falle von Drucksachen die Druckerei gemeint. „Medieninhaber“ ist nach dem Mediengesetz, „wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder sonst das Erscheinen von Medienwerken durch Inverkehrbringen der Medienstücke besorgt“. Als Medienwerk gelten dabei fast alle Arten von Druckwerke, die sich an ein Massenpublikum richten und Informationen, Mitteilungen oder Gedanken enthalten. Ein Flugblatt braucht also kein Impressum, eine Informationsbroschüre, die über eine reine Abbildung von Preisen hinausgeht, aber sehr wohl. Plakate, Folder, Broschüren, Geschäftsberichte, Tourismusinformationen und Kundenmagazine und alle periodischen Werke müssen ebenfalls ein Impressum aufweisen. Wer gegen die Auskunftspflicht verstößt, kann nach §27 mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 20.000 Euro belegt werden.
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Verband Druck Medien
Der Verband Druck Medien besteht seit 1872. Er ist die einzige umfassend kompetente und unabhängige Unternehmensvertretung für die grafische Branche in Österreich. Der Verband vertritt mehr als 200 Unternehmen vom Kleinbetrieb bis zum internationalen Konzern. International ist er in der FESPA organisiert. Präsident ist Gerald Watzal, geschäftsführender Gesellschafter von Offset 5020 in Salzburg. www.druckmedien.at

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E sodoma@druckmedien.at 
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