Wienwahl: Wahlplakate von FPÖ und Neos mit fehlerhaftem Impressum
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Alle Plakate der im Parlament bzw. der Stadtregierung vertretenen Parteien wurden in Österreich gedruckt. Die Impressumspflicht haben FPÖ und Neos allerdings nicht erfüllt. In beiden Fällen ist der Produktionsstandort nicht nachvollziehbar und wurde erst auf Nachfrage nachgereicht. Besonders positiv: Die Grünen haben nicht nur in Österreich drucken lassen, sondern auch klimaneutral.
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Seit mittlerweile fünf Jahren nimmt der Verband Druck & Medientechnik die Wahlplakate unter die Lupe. Auf dem Prüfstand steht das Impressum, das Auskunft über den Medieninhaber, Hersteller sowie den Produktionsort enthalten muss. Bei der Wien-Wahl stellt der Verband den Parteien ein durchwegs gutes Zeugnis aus: Alle Plakate der im Parlament bzw. der Stadtregierung vertretenen Parteien wurden in Österreich gedruckt. Die Impressumspflicht haben FPÖ und Neos allerdings nicht erfüllt. In beiden Fällen ist der Produktionsstandort nicht nachvollziehbar und wurde erst auf Nachfrage nachgereicht.
SPÖ, ÖVP und Grüne haben ihre Wahlplakate vorbildlich drucken lassen. Die Plakate weisen ein ordnungsgemäßes Impressum auf und wurden in einer österreichischen Druckerei gedruckt. Die Grünen haben sogar auf klimaneutralen Druck gesetzt. „Das freut uns als Verband Druck & Medientechnik sehr, sind doch die Wahlplakate auch ein Indikator, wie ernst es die Parteien mit Transparenz nehmen und wie wichtig ihnen tatsächlich der Wirtschaftsstandort Österreich ist. Dass die Grünen Wahlplakate zusätzlich klimaneutral gedruckt sind, ist ebenfalls ein deutliches Signal für den Klimaschutz“, sagt Peter Sodoma, Geschäftsführer des Verband Druck & Medientechnik.
Bei der FPÖ und den Neos haben alle Plakate ein unvollständiges Impressum, in dem der Produktionsort nicht nachvollziehbar ist. Auf Anfrage des Verband Druck & Medientechnik nannte die FPÖ den Namen der Druckerei. Die Neos entschuldigten sich in einem Schreiben an den Verband für das fehlerhafter Impressum: „Wir waren bisher davon überzeugt, dass die Herstellerangabe im Impressum die Daten unseres Auftragnehmers (Kartnigs Werbeprofi GmbH) umfasst. Wir schließen uns aber gerne Ihrer Interpretation an, zukünftig die Daten des Sub-Auftragnehmers (d.h. der Druckerei) im Impressum anzuführen.“ Nachholbedarf ortet der Verband Druck & Medientechnik noch bei kleinen Parteien.
Verband Druck & Medientechnik zur Druckqualität aus Österreich
Für den Verband Druck & Medientechnik sind die Wahlplakate ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Verband Druck & Medientechnik fordert seit Jahren Fairness von öffentlichen Institutionen bei der Ausschreibung von Drucksorten. Besonders in diesem heurigen Jahr, das von Corona-Pandemie, Kurzarbeit und Wirtschaftskrise geprägt ist. Sodoma betont: „Wir können und möchten niemanden vorschreiben, welche Druckerei sie oder er wählt, aber wir appellieren an die Unternehmen und an die Auftraggeber – schreibt eure Aufträge in Österreich aus!“ Dass die Appelle des Verband Druck & Medientechnik gehört werden, zeigt sich an den Reaktionen. Seit dem Bundespräsidentenwahlkampf hat sich die Impressumsmoral der Parteien auf jeden Fall verbessert.
Über die Impressumspflicht
§ 24 des Mediengesetzes bestimmt: „Auf jedem Medienwerk sind der Name oder die Firma des Medieninhabers (Verleger) und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben.“ Als „Hersteller“ definiert das Mediengesetz im § 1: „wer die Massenherstellung von Medienwerken besorgt“. Damit ist im Falle von Drucksachen die Druckerei gemeint. „Medieninhaber“ ist nach dem Mediengesetz, „wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder sonst das Erscheinen von Medienwerken durch Inverkehrbringen der Medienstücke besorgt“. Als Medienwerk gelten dabei fast alle Arten von Druckwerke, die sich an ein Massenpublikum richten und Informationen, Mitteilungen oder Gedanken enthalten. Ein Flugblatt braucht also kein Impressum, eine Informationsbroschüre, die über eine reine Abbildung von Preisen hinausgeht, aber sehr wohl. Plakate, Folder, Broschüren, Geschäftsberichte, Tourismusinformationen und Kundenmagazine und alle periodischen Werke müssen ebenfalls ein Impressum aufweisen. Wer gegen die Auskunftspflicht verstößt, kann nach §27 mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 20.000 Euro belegt werden.
Verband Druck Medien
Der Verband Druck Medien besteht seit 1872. Er ist die einzige umfassend kompetente und unabhängige Unternehmensvertretung für die grafische Branche in Österreich. Der Verband vertritt mehr als 200 Unternehmen vom Kleinbetrieb bis zum internationalen Konzern. International ist er in der FESPA organisiert. Präsident ist Gerald Watzal, geschäftsführender Gesellschafter von Offset 5020 in Salzburg.
www.druckmedien.at